Zuwendungen

Ihre Zuwendung gibt Menschen Zukunftschancen. Spenden an steuerbegünstigte Körper-
schaften sind in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte jährlich als Sonder-
ausgaben bei der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Zusätzlich können Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung) bis zu einem Betrag von 1 Mio Euro individuell über bis zu 10 Jahre verteilt geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehepartner separat, auch bei gemeinschaftlicher Veranlagung.

Spenden wirken sofort, denn Geldspenden an die Louis Leitz Stiftung kommen zu 100% unseren aktuellen Förderprojekten zugute –  ohne Abzug für Verwaltungskosten. Auch Sachspenden an unsere Förderprojekte leiten wir gerne weiter.

Zustiftungen wirken nachhaltig, denn mit Zustiftungen (ab EUR 10.000), die dem Kapital-
stock der Louis Leitz Stiftung zugeführt werden, helfen Sie uns, unsere Förderzwecke finanziell langfristig abzusichern. Denn insbesondere aus den Zinserträgen des Stiftungs-
vermögens finanziert die LL-Stiftung die Zweckerfüllung (d.h. die Projekteförderung und die Kosten der Stiftung). Bei größeren Zustiftungsbeträgen (ab EUR 250.000) können Sie im Rahmen eines eigenen Stiftungsfonds die Verwendung des Zinsertrages selbst bestimmen, soweit Ihre Förderidee sich im Rahmen der allgemeinen Förderzwecke der Louis Leitz Stiftung bewegt (siehe § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung).

Testamentarisch verfügte Zuwendungen in Form von Vermächtnissen sind schenkungs-
steuerbefreit. Und damit Sie schon heute sehen können, was die LL-Stiftung mit Ihrer Zuwendung bewirkt, errichten Sie am Besten schon zu Lebzeiten Ihren eigenen LL-Stiftungs-
fonds (sofort steuerwirksam). So können Sie selbst – mit Hilfe der LL-Stiftung – Ihre eigenen Förderziele verfolgen, bevor Sie ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten der Louis Leitz Stiftung aufsetzen.

Für alle Fragen hinsichtlich größerer Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und der Formulierung von Vermächtnissen kontaktieren Sie uns bitte unter info@LL-Stiftung.de, damit wir eine gemeinsame, Ihrem Willen entsprechende Lösung finden.